2020-4-2-I Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998Fundstelle: GVBl 1998, S. 850
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 850, BayRS 2020-4-2-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 5
Eigene Angelegenheiten
(1) Der eigene Wirkungskreis der Bezirke umfaßt die
Angelegenheiten der durch das Gebiet des Bezirks begrenzten überörtlichen
Gemeinschaft.
(2) 1 In
Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises handeln die Bezirke nach eigenem Ermessen.
2 Sie
sind nur an die gesetzlichen Vorschriften gebunden. |