2020-4-2-I Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998Fundstelle: GVBl 1998, S. 850
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 850, BayRS 2020-4-2-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 49
Übernahme von Kreisaufgaben
(1) Auf Antrag von Landkreisen und kreisfreien Gemeinden
können die Bezirke deren Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Art. 52
LKrO, Art. 7
Abs. 1
GO) übernehmen, wenn und solange diese das Leistungsvermögen der
beteiligten Landkreise und kreisfreien Gemeinden übersteigen.
(2) Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln
der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bezirkstags. |