2020-4-2-I Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998Fundstelle: GVBl 1998, S. 850
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 850, BayRS 2020-4-2-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 19
Inkrafttreten; Ausfertigung und
Bekanntmachung
(1) 1 Satzungen
treten eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 In der Satzung kann ein anderer Zeitpunkt
bestimmt werden, in bewehrten Satzungen und anderen Satzungen, die nicht mit rückwirkender
Kraft erlassen werden dürfen, jedoch frühestens der auf die Bekanntmachung
folgende Tag.
(2) Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt des Bezirks
oder der Regierung, sonst im Staatsanzeiger bekanntzumachen. |