2020-4-2-I Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998Fundstelle: GVBl 1998, S. 850
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 850, BayRS 2020-4-2-I), zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 16. Februar 2012 (GVBl S. 30) Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
Art. 1
Begriff
Die Bezirke sind Gebietskörperschaften mit dem Recht,
überörtliche Angelegenheiten, die über die Zuständigkeit oder
das Leistungsvermögen der Landkreise und kreisfreien Gemeinden hinausgehen und
deren Bedeutung über das Gebiet des Bezirks nicht hinausreicht, im Rahmen der
Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. |