750-19-W

Bayerische Bergverordnung
(BayBergV)1)

Vom 6. März 2006

1)Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.

Fundstelle: GVBl 2006, S. 134

Bayerische Bergverordnung (BayBergV) vom 6. März 2006 (GVBl S. 134, BayRS 750-19-W), geändert durch § 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 964)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Inhaltsübersicht geänd., Art. 53a eingef. (§ 2 G v. 20.12.2007, 964)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Vorschriften für alle Betriebe

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Verkehrssprache
§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
§ 4 Prüfungen
§ 5 Betriebliche Unterlagen
§ 6 Sicherung von Einrichtungen
§ 7 Sicherung der Erdoberfläche
§ 8 Betreten des Betriebsgeländes
§ 9 Trinkwasser und andere Getränke, Alkohol- und
Rauschmittelverbot
§ 10 Organisation der Ersten Hilfe

Abschnitt II
Ferngesteuerte, fernüberwachte, überwachungsbedürftige und elektrische Anlagen

§ 11 Ferngesteuerte und fernüberwachte Anlagen
§ 12 Überwachungsbedürftige Anlagen
§ 13 Jahresrevision der in Grubenbauen eingesetzten
elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel
§ 14 Besondere Aufzeichnungen

Abschnitt III
Explosionsgefährdete Bereiche

§ 15 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche über Tage
§ 16 Kriterien für die Auswahl von Arbeitsmitteln und Schutzsystemen
in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 17 Überwachung der Anlagen und Arbeitsmittel
in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 18 Auftreten explosionsfähiger Atmosphäre außerhalb der
festgelegten explosionsgefährdeten Bereiche

Zweiter Teil
Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Betriebe

Abschnitt I
Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen über Bohrungen
- Erdöl, Erdgas, Erdwärme, Untergrundspeicherung von Erdgas -
Bohrungen nach § 127 BBergG

§ 19 Allgemeine Vorschriften, Anforderungen an Personen
§ 20 Lagerstättenschutz und Grundwasserschutz
bei Bohrungen
§ 21 Überwachung des Förderbetriebs aus Erdöl- und
Erdgaslagerstätten und
bei der Untergrundspeicherung von Erdgas

Abschnitt II
Untertägige Betriebe

Unterabschnitt 1
Grubenbaue

§ 22 Sicherheitsfesten
§ 23 Errichtung, Erhaltung und Auflassung von
Grubenbauen
§ 24 Sperrung von Grubenbauen, aufgelassene
Grubenbaue
§ 25 Schutz vor Wassereinbrüchen und Gasausbrüchen
§ 26 Auswechseln und Rauben des Ausbaus

Unterabschnitt 2
Fahrung und Förderung

§ 27 Signale im Fahr- und Förderbetrieb

Unterabschnitt 3
Bewetterung

§ 28 Wetterversorgung
§ 29 Wetterführung
§ 30 Überwachung der Bewetterung
§ 31 Meldepflicht beim Auftreten von Grubengas

Unterabschnitt 4
Sonstiges

§ 32 Offenes tragbares Geleucht

Dritter Teil
Besondere Einrichtungen

Abschnitt I
Bohranlagen und sonstige Anlagen
zur Aufwältigung und Behandlung von Bohrungen

§ 33 Anwendungsbereich
§ 34 Anforderungen an den Betrieb von Bohranlagen
und von sonstigen Anlagen
§ 35 Fahrsicherungen und Anzeigevorrichtungen
§ 36 Seilsicherheiten, Nachnehmen und Kürzen
von Hebewerkseilen
§ 37 Bedienung des Hebewerks
§ 38 Aufbau, Abbau und Umsetzen von Bohranlagen
§ 39 Mindestanforderungen an regelmäßige Prüfungen
§ 40 Betriebsbuch für Bohranlagen
und sonstige Anlagen zur Aufwältigung
und Behandlung von Bohrungen

Abschnitt II
Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 41 Anwendungsbereich
§ 42 Genehmigung von Schacht- und
Schrägförderanlagen
§ 43 Besondere Einrichtungen
§ 44 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme
der Seilfahrt
§ 45 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt
§ 46 Abnahmeprüfung durch Sachverständige
§ 47 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen
§ 48 Auflegen und Einhängen von Seilen und
Erneuern von Seileinbänden
§ 49 Seilaufliegezeiten
§ 50 Regelmäßige Prüfungen

Abschnitt III
Rohrleitungen

§ 51 Errichtung, Betrieb und Überwachung von
Rohrleitungen

Vierter Teil
Sprengarbeiten, Umgang mit Explosivstoffen

§ 52 Umgang mit Explosivstoffen

Fünfter Teil
Sachverständige

§ 53 Sachverständige und sachverständige Stellen
§ 53a Markscheidewesen

Sechster Teil
Schlussvorschriften

§ 54 Übertragung der Verantwortlichkeit
§ 55 Übergangsvorschriften
§ 56 Ordnungswidrigkeiten
§ 57 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlage 1 Anforderungen an den Bohrbetrieb bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 BBergG
Anlage 2 Anforderungen an Förderbohrungen und Bohrungen zum Betrieb von Erdgasspeichern
Anlage 3 Anforderungen an Rohrleitungen zur Beförderung von Erdöl, Erdgas und anderen Stoffen





Auf Grund von § 176 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Nrn. 1, 2, 4, 5 und 6 in Verbindung mit Nr. 4, § 66 Satz 1 Nrn. 1, 2, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 sowie § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 127 Abs. 1 Satz 1, §§ 128 und 129 Abs. 1 des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl I S. 1310), zuletzt geändert durch Art. 37 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl I S. 1818) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Verordnung über Organisation und Zuständigkeiten der Bergbehörden (Bergbehörden-Verordnung - BergbehördV) vom 20. Dezember 1994 (GVBl S. 1060, BayRS 750-1-W), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl S. 330), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie folgende Verordnung: