805-9-A

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration
und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
(Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)

Vom 9. Juli 2003*

* Verkündet als § 1 des Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und Änderungsgesetze - BayBGG und ÄndG) vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 419)

Fundstelle: GVBl 2003, S. 419

Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl S. 419, BayRS 805-9-A), geändert durch §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 479)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Art. 1, 7, 11, 17 und 18 geänd., Außerkrafttreten aufgeh. (§§ 1 und 2 G v. 22.7.2008, 479)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Aufgaben und Ziele
Art. 2 Behinderung
Art. 3 Frauen mit Behinderung
Art. 4 Barrierefreiheit
Art. 5 Benachteiligung
Art. 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Art. 7 Sicherung der Teilhabe
Art. 8 Selbsthilfe-Organisationen

Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit

Art. 9 Benachteiligungsverbot
Art. 10 Herstellung von Barrierefreiheit
in den Bereichen Bau und Verkehr
Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache
oder anderen Kommunikationshilfen
Art. 12 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
Art. 13 Barrierefreies Internet und Intranet
Art. 14 Barrierefreie Medien

Abschnitt 3
Rechtsbehelfe

Art. 15 Rechtsschutz durch Verbände
Art. 16 Verbandsklagerecht

Abschnitt 4
Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderung; Landesbehindertenrat

Art. 17 Amt des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung
Art. 18 Beauftragte auf kommunalen Ebenen für
die Belange von Menschen mit Behinderung
Art. 19 Landesbehindertenrat
Art. 20 Verweisung





Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Aufgaben und Ziele
Art. 2 Behinderung
Art. 3 Frauen mit Behinderung
Art. 4 Barrierefreiheit
Art. 5 Benachteiligung
Art. 6 Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen
Art. 7 Sicherung der Teilhabe
Art. 8 Selbsthilfe-Organisationen
Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
Art. 9 Benachteiligungsverbot
Art. 10 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
Art. 11 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache oder anderen Kommunikationshilfen
Art. 12 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
Art. 13 Barrierefreies Internet und Intranet
Art. 14 Barrierefreie Medien
Abschnitt 3
Rechtsbehelfe
Art. 15 Rechtsschutz durch Verbände
Art. 16 Verbandsklagerecht
Abschnitt 4
Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung; Landesbehindertenrat
Art. 17 Amt des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Art. 18 Beauftragte auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung
Art. 19 Landesbehindertenrat
Art. 20 Verweisung