787-1-L

Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der
Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes
(Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - BayAgrarWiG)

Vom 8. Dezember 2006

Fundstelle: GVBl 2006, S. 938

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Art. 1 Zweck und Ziele des Gesetzes
Art. 2 Anwendungsbereich
Art. 3 Selbsthilfeeinrichtungen und sonstige Zusammenschlüsse
Art. 4 Staatliche Anerkennung
Art. 5 Übertragung von Aufgaben
Art. 6 Erstattung von Aufwendungen für übertragene Aufgaben
Art. 7 Förderfähige Maßnahmen in der Landwirtschaft sowie im ländlichen Raum
Art. 8 Bildung
Art. 9 Beratung
Art. 10 Zuständigkeiten, Ermächtigungen
Art. 11 Verweisungen
Art. 12 Übergangsvorschrift
Art. 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: