1100-1-I

Gesetz über die Rechtsverhältnisse
der Mitglieder des Bayerischen Landtags
(Bayerisches Abgeordnetengesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996

Fundstelle: GVBl 1996, S. 82

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Bayerischen Landtags (Bayerisches Abgeordnetengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. März 1996 (GVBl S. 82, BayRS 1100-1-I), zuletzt geändert durch § 16 des Gesetzes vom 5. August 2010 (GVBl S. 410)

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.
Art. 24 Abs. 1 Satz 1 neu gefasst (§ 10 G v. 10.7.1998, 385)
2.
mehrfach geänd. (§ 1 G v. 26.7.1999, 332)
3.
mehrfach geänd. (G v. 8.12.2000, 792)
4.
Art. 6, 7 und 25 €-Änderungen (§ 1 G v. 24.4.2001, 140)
5.
mehrfach geänd. (G v. 9.6.2003, 360)
6.
Art. 22 geänd., Art. 43c eingef. (§ 2 G v. 24.6.2004, 224)
7.
mehrfach geänd. (§ 1 G v. 24.6.2004, 226)
8.
Art. 44 Abs. 2 Satz 5 geänd. (§ 3 G v. 24.5.2007, 344)
9.
Art. 43d Abs. 2 geänd. (G v. 27.7.2009, 372)
10.
mehrfach geänd. (G v. 27.7.2009, 373)
11.
mehrfach geänd. (§ 16 G v. 5.8.2010, 410)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Erwerb und Verlust der
Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag

Art. 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft

Zweiter Teil
Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag und Beruf

Art. 2 Schutz der freien Mandatsausübung
Art. 3 Wahlvorbereitungsurlaub
Art. 4 Berufs- und Betriebszeiten
Art. 4a Verhaltensregeln

Dritter Teil
Entschädigung der Mitglieder
des Bayerischen Landtags und Versorgung

1. Abschnitt
Leistungen an Mitglieder
des Bayerischen Landtags

Art. 5 Entschädigung
Art. 6 Mandatsausstattung, Kostenpauschale
Art. 7 Kürzung der Kostenpauschale
Art. 8 Arbeits-, Dienst- und Werkverträge
zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit
Art. 9 Einschränkung von
Leistungen nach Art. 6 und nach Art. 8
Art. 10 Dienstreisen

2. Abschnitt
Leistungen nach Ausscheiden
aus dem Bayerischen Landtag

Art. 11 Übergangsgeld
Art. 12 Anspruch auf Altersentschädigung
Art. 13 Höhe der Altersentschädigung
Art. 14 Berücksichtigung von Mandatszeiten
in anderen Parlamenten
Art. 15 Gesundheitsschäden
Art. 16 Versorgungsabfindung
Art. 17 Überbrückungsgeld für Hinterbliebene
Art. 18 Hinterbliebenenversorgung
Art. 18a Versorgungsausgleich
Art. 19 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

3. Abschnitt
Zuschuss zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-
und Geburtsfällen, Unterstützungen

Art. 20 Zuschuss zu den Kosten
in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
Art. 21 Unterstützungen

4. Abschnitt
Anrechnung beim Zusammentreffen
mehrerer Bezüge aus öffentlichen Kassen

Art. 22 Anrechnung mehrerer Bezüge
aus öffentlichen Kassen

5. Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften

Art. 23 Diätenkommission
Art. 24 Beginn und Ende der Ansprüche,
Zahlungsvorschriften
Art. 25 Aufrundung
Art. 26 Verzicht, Übertragbarkeit
Art. 27 Verwendung im öffentlichen Dienst

Vierter Teil
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag

1. Abschnitt
Wahlvorbereitungsurlaub

Art. 28 Wahlvorbereitungsurlaub

2. Abschnitt
Unvereinbarkeit von Amt und Mandat

Art. 29 Unvereinbare Ämter
Art. 30 Ruhen der Rechte und Pflichten aus einem
öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
Art. 31 Wiederverwendung
nach Beendigung des Mandats
Art. 32 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Art. 33 Entlassung
Art. 34 Beförderungsverbot
Art. 35 Beamte auf Zeit, Wahlbeamte auf Zeit
Art. 36 Richter und Angestellte
des öffentlichen Dienstes

Fünfter Teil
Übergangsregelung, Inkrafttreten

Art. 37 Übergangsregelung für die Angehörigen
des öffentlichen Dienstes
Art. 38 Versorgung für Zeiten
vor Inkrafttreten des Gesetzes
Art. 39 Versorgungsabfindung
Art. 40 Anrechnung früherer Versorgungsbezüge
Art. 41 Anrechnung von Zeiten
für das Übergangsgeld
Art. 42 Zuschuß zu den Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen
und Unterstützungen für ehemalige Mitglieder des Bayerischen Landtags
Art. 43 Besteuerung
Art. 43a Anwendung bisherigen und neuen Rechts auf Versorgungsansprüche
und Versorgungsanwartschaften, die vor dem
1. November 1990 entstanden sind
Art. 43b Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2003
geänderten Altersentschädigung und
Hinterbliebenenversorgung
Art. 43c Übergangsregelung für die Anrechnung
beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge
aus öffentlichen Kassen
Art. 43d Übergangsregelungen zu der ab 1. Juli 2004
geänderten Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung
Art. 43eÜbergangsregelung für den Anspruch
auf Altersentschädigung und für die
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
Art. 44 Inkrafttreten, Weitergeltung alten Rechts